Mitgliedschaft in der Genossenschaft
Die Mitgliedschaft ist in der Satzung der Wohnungsgenossenschaft geregelt.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist vom Bewerber (in der Regel dem künftigen Mieter) eine Beitrittserklärung zu unterzeichnen. Der Vorstand beschließt über die Zulassung.
Bei der Aufnahme ist ein sogenanntes „Eintrittsgeld“ in Höhe von 15,00 Euro zu zahlen.
Die Mitgliedschaft zieht die Zahlung eines Geschäftsanteiles von 150,00 Euro nach sich und ist Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung. Bei Anmietung einer Wohnung sind weitere Geschäftsanteile in Abhängigkeit der Wohnungsgröße zu zahlen.
Diese betragen
- für eine 3- oder 4 – Raum – Wohnung mit Küche, Bad 4 Anteile = 600,00 Euro
- für eine 2 – Raum – Wohnung mit Küche, Bad 2 Anteile = 300,00 Euro
- für eine 1 – Raum – Wohnung mit Küche, Bad 1 Anteil = 150,00 Euro
Eine Ratenzahlung ist möglich.
Die Kündigung der Mitgliedschaft findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres (Kalenderjahr) statt. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen.